• Die Urkundenvorlagepflichten der Gegenpartei gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO

Die Urkundenvorlagepflichten der Gegenpartei gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO

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Overview

Mit der Zivilprozessrechtsreform im Jahre 2002 hat § 142 ZPO Änderungen erfahren. Nach dem neu gefassten Wortlaut der Norm kann die Urkundenvorlage nunmehr nicht nur gegenüber der beweisbelasteten, sondern auch gegenüber der nicht beweisbelasteten Gegenpartei angeordnet werden, die sich nicht auf die Urkunde bezogen hat. Weigerungsrechte sieht das Gesetz nicht vor. Eine derart weitreichende prozessuale Vorlagepflicht war dem deutschen Zivilprozessrecht bislang nicht bekannt. Vielmehr galt der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, die Sache ihres Gegners zu betreiben. Zudem bleiben die Voraussetzungen weitgehend unklar, unter denen eine Vorlagepflicht der Gegenpartei entstehen kann. Auch stellt sich die Frage, ob diese Vorlagepflicht nicht die Parteiherrschaft über den Tatsachenstoff in bedenklichem Maße zugunsten einer amtswegigen Sachverhaltsaufklärung zurückdrängt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der bisherigen Gesetzeslage § 142 ZPO einschränkend auszulegen ist. Nur im Falle einer Angleichung der §§ 422, 423 ZPO de lege ferenda wäre eine wortlautgetreue Auslegung möglich.

Product Details

ISBN-13: 9783631566657
ISBN-10: 3631566654
Publisher: Lang
Publication date: 2007
Edition description: New
Pages: 285
Product dimensions: Height: 8.27 Inches, Length: 5.83 Inches, Weight: 0.881 Pounds, Width: 0 Inches
Author: Sonja Lang
Language: de
Binding: Paperback

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